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Paar sitzt Rücken an Rücken: Immobilien in der Scheidung
Beratung zum Thema Immobilie & Scheidung

Scheidungsfall & Ihre Immobilie: Was nun passiert.

Wenn es unerwartet kommt…

Sofern Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, werden aus diesem die Regelungen zur Vermögensverteilung im Scheidungsfall entnommen. Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag erfolgt die Vermögensverteilung nach dem Zugewinnausgleich. Die gemeinsame Immobilie stellt hierbei einen hohen Vermögenswert dar. Sind beide Partner eingetragene Eigentümer, können Sie auch nur gemeinsam über den Verbleib der Immobilie entscheiden. Bevor Sie vorschnell handeln und dadurch eventuelle finanziellen Verlust erleiden, sollten Sie sich fachlichen Rat einholen und eine Wertermittlung für einen aktuellen Marktwert durchführen lassen. Auf dieser Basis können Sie besser einschätzen, ob Sie Ihre Immobilie behalten oder verkaufen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Als gemeinsame Eigentümer haben Sie beide ein Wohnrecht für die sogenannte “Ehewohnung”.
  • Zudem tragen Sie gemeinsam die Kosten und Lasten gemäß Grundbuch – beispielsweise die laufenden Kreditraten.
  • Möchten Sie eine Teilungsversteigerung verhindern, sollten Sie gemeinsam zu einer fairen Lösung kommen.

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Wer ist nach der Scheidung Eigentümer der Immobilie?

Eigentümer einer Immobilie ist immer die Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Handelt es sich nur um einen Partner, haben dennoch beide ein Wohnrecht in der „Eheimmobilie”.

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Wer bleibt als Eigentümer im Grundbuch stehen?

Nach der Scheidung kann ein Partner die Immobilie übernehmen, sodass der andere aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Dann ist eine Auszahlung notwendig. Bleiben beide Partner eingetragene Eigentümer, gilt es einen Ablauf für Ausgaben oder Einnahmen zu vereinbaren (z. B. Miete, Verrechnung mit Unterhalt, etc.).

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Kein Ehevertrag: Wie erfolgt die Aufteilung des Vermögens?

Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag wird automatisch der Zugewinnausgleich angewandt, bei dem der Vermögenszuwachs der jeweiligen Partner vom Zeitpunkt der Hochzeit bis zum Antrag auf Scheidung ermittelt wird. Aus der Differenz ergibt sich der Zugewinnausgleich, der an den weniger vermögenden Partner zu zahlen ist.