Immobilie verkaufen.
Oftmals die fairste Lösung für Scheidungspaare, da der Erlös zu gleichen Teilen an die Partner geht und das Kapitel Immobilie abgeschlossen werden kann.
Sofern Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, werden aus diesem die Regelungen zur Vermögensverteilung im Scheidungsfall entnommen. Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag erfolgt die Vermögensverteilung nach dem Zugewinnausgleich. Die gemeinsame Immobilie stellt hierbei einen hohen Vermögenswert dar. Sind beide Partner eingetragene Eigentümer, können Sie auch nur gemeinsam über den Verbleib der Immobilie entscheiden. Bevor Sie vorschnell handeln und dadurch eventuelle finanziellen Verlust erleiden, sollten Sie sich fachlichen Rat einholen und eine Wertermittlung für einen aktuellen Marktwert durchführen lassen. Auf dieser Basis können Sie besser einschätzen, ob Sie Ihre Immobilie behalten oder verkaufen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Entscheiden Sie sich für eine der Gutachtenoptionen und vereinbaren Sie einen Termin.
Eigentümer einer Immobilie ist immer die Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Handelt es sich nur um einen Partner, haben dennoch beide ein Wohnrecht in der „Eheimmobilie”.
Nach der Scheidung kann ein Partner die Immobilie übernehmen, sodass der andere aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Dann ist eine Auszahlung notwendig. Bleiben beide Partner eingetragene Eigentümer, gilt es einen Ablauf für Ausgaben oder Einnahmen zu vereinbaren (z. B. Miete, Verrechnung mit Unterhalt, etc.).
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag wird automatisch der Zugewinnausgleich angewandt, bei dem der Vermögenszuwachs der jeweiligen Partner vom Zeitpunkt der Hochzeit bis zum Antrag auf Scheidung ermittelt wird. Aus der Differenz ergibt sich der Zugewinnausgleich, der an den weniger vermögenden Partner zu zahlen ist.