Scheidungsfall mit Immobilien
Das ist wichtig von Kreditrate bis Verkauf
Eine Trennung oder Scheidung ist nie leicht. Eine gemeinsame Immobilie macht es leider oft sogar noch schwieriger. Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit und wer bekommt das Haus oder die Wohnung? SpardaImmobilienWelt fasst die wichtigsten Fakten für Sie zusammen:
Das Gesetz betrachtet Ihr gemeinsam bewohntes Haus bzw. Ihre gemeinsame Wohnung als „Ehewohnung“. Dadurch haben beide Ehepartner ein gleichberechtigtes Nutzungsrecht – egal, wem die Wohnung als Eigentum gehört oder wer die Miete bezahlt.
4 Vier Lösungen für die Immobilie im Scheidungsfall:
- Verkauf der Immobilie
- Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen
- Je nach Immobilienart könnte die Immobilie auch geteilt werden
"Drum prüfe wer sich ewig bindet…"
- Sie stehen beide im Grundbuch? Bitte beachten Sie, dass Sie auch während der Trennung für die Kosten und Lasten der Immobilie haften.
- Sie haben laufende Kredite? Auch hier haften Sie gesamtschuldnerisch solange Sie beide Kreditnehmer sind.
Viele Ex-Partner entscheiden sich, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Damit der Verkauf nicht für zusätzlichen Konfliktstoff sorgt, ist Folgendes wichtig:
- eine professionelle Wertermittlung sorgt für eine verlässliche Basis
- den Verkauf sollte eine neutrale dritte Person übernehmen
- der Kaufpreis muss die evtl. noch vorhandene Kreditschuld abdecken
Der SpardaImmobilienWelt-Tipp:
Die Wertermittlung unserer Experten bietet Ihnen selbst vor Gericht Sicherheit.