Mehrfamilienhaus teilen vor dem Verkauf
Bessere Preise erzielen, Fallstricke vermeiden
Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus nicht als Ganzes verkaufen möchten, sondern es stattdessen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen, gibt es einige rechtliche Voraussetzungen, die Sie beachten müssen. SpardaImmobilienWelt fasst das Wichtigste für Sie zusammen:
Oft erzielen Sie mit dem einzelnen Verkauf der Wohnungen einen insgesamt höheren Preis als mit dem Verkauf des Mehrfamilienhauses als Ganzes. Schließlich können Sie so für jede Wohnung, je nach Größe, Ausstattung usw. einen individuellen Preis festlegen.
Der SpardaImmobilienWelt-Tipp:
Unsere professionelle Wertermittlung zeigt Ihnen, zu welchem Preis Sie Ihr Mehrfamilienhaus bzw. die einzelnen Wohnungen verkaufen könnten.
Damit Sie Ihr Mehrfamilienhaus ordnungsgemäß teilen und anschließend verkaufen können, müssen Sie rechtzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Diese Bestätigung der Baubehörde belegt, dass die jeweilige Wohnung vom restlichen Gebäude baulich hinreichend abgetrennt ist.
Der SpardaImmobilienWelt-Tipp:
Wir unterstützen Sie gern, von der Antragsstellung bis zur Beschaffung aller erforderlichen Dokumente bei den Ämtern.
Wenn Sie eine vermietete Wohnung in Wohneigentum umwandeln, um sie anschließend zu verkaufen, hat der aktuelle Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht und einen Kündigungsschutz von mindestens drei Jahren!
3 Fakten zum Vorkaufsrecht des Mieters:
- Gilt nur für den ersten Verkauf der Wohnung
- Verkauf zu den gleichen Konditionen, die Sie schon mit einem Käufer verhandelt haben
- Wenn Sie die Wohnung an Familienangehörige verkaufen, entfällt das Vorkaufsrecht des Mieters