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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 (Geltungsbereich)

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der SpardaImmobilienWelt GmbH. Sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-InfoV und § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.

 

§ 2 (Vertragsbestimmungen)

Die im Internetauftritt und in den Filialen der Sparda-Bank Nürnberg e.G. vorgehaltenen Informationen und Offerten zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der SpardaImmobilienWelt GmbH zustande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die SpardaImmobilienWelt GmbH das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch – beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „Webkontakts“ – Kontakt mit der SpardaImmobilienWelt GmbH auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposes über das/die interessierenden Objekte durch die SpardaImmobilienWelt GmbH zustande. Die SpardaImmobilienWelt GmbH behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.

 

§ 3 (Art und Umfang des Angebotes)

Die Dienste der SpardaImmobilienWelt GmbH beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch die SpardaImmobilienWelt GmbH aktualisiert. Bei aller Sorgfalt kann die SpardaImmobilienWelt GmbH keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den der SpardaImmobilienWelt GmbH erteilten Auskünfte, insbesondere der Objektangaben. Die SpardaImmobilienWelt GmbH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangabe, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigung etc.

§ 4 (Pflichten)

Die von der SpardaImmobilienWelt GmbH gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz der SpardaImmobilienWelt GmbH oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.

 

§ 5 (Provision)

Der Provisionsanspruch der SpardaImmobilienWelt GmbH entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit der SpardaImmobilienWelt GmbH am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch der SpardaImmobilienWelt GmbH auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Offerte ausgewiesenen Provision (Courtage). Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die SpardaImmobilienWelt GmbH der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Sind die Angebote der SpardaImmobilienWelt GmbH dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner der SpardaImmobilienWelt GmbH schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung später als sieben Tage, so gilt der Nachweis des Objektes durch die SpardaImmobilienWelt GmbH als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der SpardaImmobilienWelt GmbH durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitarbeiter der SpardaImmobilienWelt GmbH haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

 

§ 6 (Widerrufsrecht für Verbraucher)

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (zum Beispiel mittels Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der SpardaImmobilienWelt GmbH zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die SpardaImmobilienWelt GmbH. Dabei ist der Widerruf zu richten an: SpardaImmobilienWelt GmbH Eilgutstraße 9 90443 Nürnberg Telefon: 0911/24 77 500 Telefax: 0911/24 77 501 E-Mail: zuhause@spardaimmobilienwelt.de Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden von der SpardaImmobilienWelt GmbH an ihn zurückerstattet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die SpardaImmobilienWelt GmbH mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

§ 7 (Haftung)

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 8 (Erfüllungsort und Gerichtsstand)

Die Geschäftsräume der SpardaImmobilienWelt GmbH sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und der SpardaImmobilienWelt GmbH, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so kann die SpardaImmobilienWelt GmbH am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers (SpardaImmobilienWelt GmbH) zuständig.

 

§ 9 (Schlussbestimmung)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Der Vertragspartner und die SpardaImmobilienWelt GmbH sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und dem daran zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.

 

Verbraucherinformationen

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichlich über eine Online-Plattfom (OS-Plattform) beizulegen.

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

Gesetz über die Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG): Das Gesetz gilt für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmen.

 

Um Ihnen eventuell vergebliche Kosten und Mühen der alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zu ersparen, klärt unser Unternehmen juristische Streitigkeiten direkt nach dem ordentlichen Gerichtsverfahren. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die SpardaImmobilienWelt GmbH grundsätzlich nicht teil.

 

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet:

 

Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung
Littenstraße 10
10179 Berlin

 

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter www.ombudsmann-immobilien.net.

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tipp-Provision.

Stand 01.10.2019

 

Über das Vertragsverhältnis zwischen der SpardaImmobilienWelt Nürnberg und dem Tippgeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen: SpardaImmobilienWelt, Eilgutstraße 9, 90443 Nürnberg (im Folgenden; SpardaImmobilienWelt Nürnberg) und derjenigen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Tippgeber), die im Rahmen der Aktion Tipp-Provision eine Empfehlung für eine durch SpardaImmobilienWelt Nürnberg zu vermittelnde Immobilie durch Verkauf oder sonstiger Verträge abgibt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Tippgeber und SpardaImmobilienWelt Nürnberg kommt folgendermaßen zustande: Die Empfehlung einer zu vermittelnden Immobilie erfolgt auf den durch die SpardaImmobilienWelt Nürnberg vorgefertigten und an den Tippgeber übersandten Formularen. Nach Prüfung der Empfehlung erhält der Tippgeber innerhalb einer Frist von 7 Tagen eine Annahme oder Ablehnung seiner Empfehlung. Die Empfehlung gilt jedenfalls dann als angenommen, wenn sie von der SpardaImmobilienWelt Nürnberg schriftlich bestätigt wird. Mit Zugang der Annahme kommt der Vertrag zustande. Die SpardaImmobilienWelt Nürnberg nimmt keine Empfehlungen für Immobilien an, für die bereits ein Maklervertrag mit der SpardaImmobilienWelt Nürnberg besteht. Besteht bereits ein Maklervertrag mit einem anderen Makler, so wird die Empfehlung nur angenommen, wenn dem Eigentümer die Beauftragung eines weiteren Maklers rechtlich möglich ist. Empfehlungen, die bereits von einem anderen Tippgeber eingereicht wurden, werden von der SpardaImmobilienWelt Nürnberg nicht angenommen.

 

§ 3 Form der Empfehlung

Der Tippgeber hat das vorgefertigte Formular für Empfehlungen vollständig auszufüllen. Die SpardaImmobilienWelt Nürnberg behält sich vor, Empfehlungen abzulehnen, bei denen die erforderlichen Informationen auf dem eingereichten Formular falsch oder unvollständig angegeben wurden.

 

§ 4 Entstehung der Provision

Ein Anspruch auf die Tippgeberprovision entsteht nur, wenn ein Maklervertrag zustande kommt, der Kaufvertrag notariell oder sonstige Verträge geschlossen werden und die Maklerprovision bei der SpardaImmobilienWelt Nürnberg vollständig eingegangen ist.

 

§ 5 Höhe der Provision

„1000,- € für Ihren erfolgreichen Tipp“ bei Verkauf findet unter folgenden Voraussetzungen Geltung: die Höhe des Tipps richtet sich nach Höhe des Verkaufspreises des Tipps, 1000.- Euro für Objekte ab einem Verkaufswert von 300.000 Euro, 500 Euro für einen Verkaufswert zwischen 150.000,- und 300.000.- Euro, 250.- Euro für einen Verkaufswert unter 150.000,- Euro. Bei Vermietung beträgt die Provision ein halbe Monatsmiete, dessen Höhe sich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag richtet. Die Tippprovision wird ohne Umsatzsteuer an Privat-Personen ausgezahlt. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, so hat er dies der SpardaImmobilienWelt Nürnberg vor Auszahlung der Tippgeberprovision nachzuweisen. In diesem Fall die SpardaImmobilienWelt Nürnberg die Provisionszahlungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Form. Die SpardaImmobilienWelt Nürnberg weist darauf hin, dass diese sodann an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Die Überprüfung, ob die Tippgeberprovision steuerrechtlich relevant für den Tippgeber ist, obliegt dem Tippgeber allein. Eine derartige Überprüfung die SpardaImmobilienWelt Nürnberg wird nicht stattfinden.

 

§ 6 Abrechnung

Die Provisionszahlungen erfolgen von der SpardaImmobilienWelt Nürnberg auf das vom Tippgeber angegebene Bankkonto innerhalb von zwei Wochen, nach Eingang der Provision auf dem Konto der SpardaImmobilienWelt Nürnberg.

 

§ 7 Sonstige Rechte und Pflichten

Weder der Tippgeber noch die SpardaImmobilienWelt Nürnberg sind berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweils andere Partei abzugeben oder entgegenzunehmen. Im Rahmen der Verhandlungen mit Käufern, Verkäufern, Mietern und Vermietern, behält sich die SpardaImmobilienWelt das Recht vor, die eigenen Provisionsansprüche zur Förderung des Geschäfts entsprechend anzupassen. Zwischen dem Tippgeber und SpardaImmobilienWelt Nürnberg werden kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertrag und kein sonstiges Dienstverhältnis begründet.

 

§ 8 Haftung

Es ist Pflicht des Tippgebers eine gewerbliche Anmeldung seiner Tätigkeit vorzunehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, sowie die Einnahmen in Form der erhaltenen Provision zu versteuern. Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf die Art und Weise der Ausführung der Maklertätigkeit der SpardaImmobilienWelt Nürnberg.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Nürnberg. Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.